Rechtliche Informationen · Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Bedingungen regeln Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen mit der BRCN Group OÜ, handelnd unter der Bezeichnung BRCN Studio. Jedes kostenpflichtige Mandat wird in einem schriftlichen Leistungsumfang definiert; diese Bedingungen bilden den allgemeinen vertraglichen und geschäftlichen Rahmen dafür.

  • B2B-Mandate
  • Schriftlicher Leistungsumfang vor Beginn kostenpflichtiger Arbeiten
  • Estnisches Recht

1. Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

Diese Bedingungen gelten für Leistungen, die die BRCN Group OÜ unter der Bezeichnung BRCN Studio gegenüber Unternehmen sowie gegenüber Personen erbringt, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Durch diese Bedingungen allein kommt noch kein Mandat zustande.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Parteien ein schriftliches Angebot, eine Leistungsbeschreibung, einen Auftrag oder einen anderen schriftlich definierten Leistungsumfang annehmen. Widersprechen sich Vertragsunterlagen, gilt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – folgende Rangfolge: der unterzeichnete Leistungsumfang, eine gegebenenfalls bestehende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese Geschäftsbedingungen und anschließend allgemeine Beschreibungen auf der Website. Bei Widersprüchen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten hat die jeweils anwendbare Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung innerhalb dieses Regelungsbereichs Vorrang. Zwingende datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Ein Erstgespräch, die Besprechung eines Angebots oder eine Anfrage über die Website ist unverbindlich. Kostenpflichtige Arbeiten beginnen erst nach einer schriftlichen Vereinbarung über Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen und Vergütung.

2. Leistungen und Leistungsumfang

BRCN Studio ist ein Partner für europäische Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsstrukturen für internationale Industrie- und Technologieunternehmen im B2B-Bereich. Unsere Schwerpunkte umfassen unter anderem Industrietechnologie, Robotik, Automatisierung, Fertigungssoftware, industrielle KI und Hightech-Hardware.

Markteinstiegs- und Entscheidungsmandate

Commercial Readiness & Route Decision, European Market Activation und Commercial Recovery sind klar definierte Projektmandate. Commercial Readiness bewertet vorhandene Voraussetzungen und Nachweise; aktive Marktansprache ist darin nicht enthalten. Market Activation und Commercial Recovery umfassen ausschließlich die im jeweiligen Leistungsumfang ausdrücklich vereinbarte operative Umsetzung.

Operative Modelle

European Business Development Office, European Commercial Lead und Build–Operate–Transfer umfassen laufende Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsarbeit beziehungsweise Vertriebsführung. Der schriftliche Leistungsumfang legt Märkte, benannte Verantwortlichkeiten, verfügbare Kapazität, Steuerung, Vergütung, Mindestlaufzeit sowie gegebenenfalls Übergabe- und Übergangspflichten fest.

Ergänzende Leistungen wie Partnersteuerung, CRM- und Pipeline-Steuerung oder die Nachbearbeitung von Messekontakten sind nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein operatives Mandat bedeutet weder automatisch eine Vollzeitressource noch ein unbegrenzt verfügbares Team oder eine Befugnis, den Kunden rechtsverbindlich zu verpflichten.

Aktuelle indikative Preise und Laufzeiten finden Sie auf der Leistungsseite. Maßgeblich für Preis, Zahlungsplan und enthaltene Leistungen ist der angenommene schriftliche Leistungsumfang. BRCN Studio bietet keine ausschließlich provisionsbasierten Mandate an. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur ergänzend zu einer vereinbarten Grundvergütung vereinbart werden und muss schriftlich festgelegt sein.

3. Beginn eines Mandats

Vertrags- und Versicherungsunterlagen

Der schriftliche Leistungsumfang dokumentiert Vergütung, eingesetzte Personen und Rollen, verfügbare Kapazität, erforderliche Mitwirkung des Kunden sowie etwaige Übergabepflichten. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung und – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung werden abgeschlossen, bevor entsprechende vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten BRCN Studio anvertraut werden.

Versicherungsanforderungen werden vor Vertragsunterzeichnung geprüft. Aussagen zu bestehendem Versicherungsschutz müssen durch aktuelle Unterlagen des Versicherers belegt sein, aus denen insbesondere das versicherte Unternehmen, die versicherten Tätigkeiten, der räumliche Geltungsbereich, die Versicherungsdauer, Deckungssummen und relevante Ausschlüsse hervorgehen. Beschreibungen auf der Website oder Dokumentvorlagen stellen keinen Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes dar. Eine Verpflichtung zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Versicherung muss ausdrücklich im schriftlichen Leistungsumfang vereinbart werden.

  • Ein kostenfreies Erstgespräch dient dazu, den konkreten operativen Bedarf und die grundsätzliche Passung einer Zusammenarbeit zu prüfen.
  • BRCN Studio schlägt anschließend Mandat, Team, Kapazität, Zeitplan, Steuerung, Annahmen, Ergebnisse und Vergütung schriftlich vor.
  • Der Kunde benennt seinen autorisierten Entscheidungsträger und akzeptiert den schriftlichen Leistungsumfang.
  • Die Arbeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald gegebenenfalls erforderliche Anfangszahlungen und notwendige Informationen für die Mandatseinrichtung eingegangen sind.

Zeitangaben sind grundsätzlich Schätzungen, sofern ein Termin im schriftlichen Leistungsumfang nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Verzögerungen bei Informationen, Freigaben, technischer Mitwirkung oder dem Zugang zu Systemen oder Dritten können den Zeitplan entsprechend verschieben.

4. Pflichten des Kunden

Eine wirksame Vertriebs- und Geschäftsentwicklungsarbeit erfordert die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden. Sofern im Leistungsumfang nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Kunde insbesondere verantwortlich für:

  • Richtige und aktuelle Informationen zu Produkt, Preisen, Verfügbarkeit, Referenzen, Compliance und technischen Eigenschaften.
  • Rechtzeitigen Zugang zu Management, Produktexperten und autorisierten Entscheidungsträgern.
  • Freigabe von Botschaften, geschäftlichen Positionierungen, Angeboten und wesentlichen Änderungen.
  • Produktlieferung, Gewährleistung, Kundensupport, rechtliche Compliance und vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kunden oder Partnern.
  • Erforderliche Lizenzen und Nutzungsrechte für Materialien, Daten, Marken oder Systeme, die BRCN Studio zur Verfügung gestellt werden.

BRCN Studio darf grundsätzlich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen vertrauen, sofern kein offensichtlicher Grund besteht, deren Richtigkeit infrage zu stellen. Die endgültigen rechtlichen, technischen, preislichen und vertraglichen Entscheidungen verbleiben beim Kunden.

5. Vergütung, Steuern und Zahlung

Zahlungsmeilensteine für Market Activation

Sofern im angenommenen schriftlichen Leistungsumfang nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird European Market Activation zu 50 % zum vereinbarten Projektbeginn, zu 25 % vor Beginn der ersten aktiven Marktansprache und zu 25 % zu Beginn der siebten Projektwoche in Rechnung gestellt. Bei einem Leistungsumfang von 27.500 € für einen einzelnen Marktcluster entsprechen diese Raten 13.750 €, 6.875 € und 6.875 €, jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Bei einem Leistungsumfang ab 42.500 € entsprechen die Raten 21.250 €, 10.625 € und 10.625 €.

Der schriftliche Leistungsumfang legt die konkreten Kalendertage, Rechnungsdaten und Fälligkeiten fest. Für Market Activation gehen diese vereinbarten Meilensteine der nachstehenden allgemeinen Zahlungsfrist vor. Änderungen am Zeitplan oder Leistungsumfang bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Für andere Mandatsmodelle gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Punkt Allgemeine Regelung
Rechnungen Sofern im schriftlichen Leistungsumfang nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen zahlbar.
Laufende Vergütung Monatliche Vergütungen für operative Mandate und Vertriebsführung werden grundsätzlich im Voraus berechnet.
Umsatzsteuer Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Umsatzsteuer oder Reverse-Charge-Verfahren werden entsprechend den anwendbaren steuerlichen Vorschriften und den gültigen Kundendaten behandelt.
Auslagen Reisekosten, Veranstaltungen, kostenpflichtige Datenquellen, Spezialwerkzeuge und sonstige externe Kosten bedürfen der vorherigen Zustimmung, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind.
Zahlungsverzug BRCN Studio kann die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen für Geschäftskunden sowie angemessene Beitreibungskosten berechnen und die Leistung aussetzen, solange fällige Beträge unbezahlt bleiben.

Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen, verbindlich reservierte Kapazitäten, genehmigte Auslagen und nicht stornierbare Kosten Dritter bleiben zahlbar. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

6. Leistung, Änderungen des Mandats und Ergebnisse

BRCN Studio erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Änderungen an Märkten, Kapazität, Ergebnissen oder Prioritäten erfolgen nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können eine angepasste Vergütung oder ein separates Leistungsmodul erfordern.

Geschäftliche Ergebnisse werden nicht garantiert.

BRCN Studio garantiert weder Umsätze noch Verträge, Distributoren, Kundenentscheidungen, Finanzierungen, Marktakzeptanz oder einen bestimmten Pipeline-Wert. Ziel eines Mandats ist eine nachvollziehbare operative Umsetzung, belastbare Marktnachweise und klare Managemententscheidungen. Dazu kann ausdrücklich auch die Empfehlung gehören, einen Ansatz anzupassen, zu pausieren oder zu beenden, wenn die Marktresonanz weitere Investitionen nicht rechtfertigt.

Prognosen, Marktbeurteilungen und Empfehlungen stellen fachliche Einschätzungen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen dar und sind keine Zusicherungen zukünftiger Ergebnisse.

7. Team und Spezialisten

Mandate werden von BRCN Studio geführt und können je nach Bedarf durch ausgewählte Branchen-, Länder-, Sprach-, Research-, Sales-Operations- oder sonstige Spezialisten unterstützt werden. BRCN Studio bleibt für die Steuerung der vereinbarten Leistung verantwortlich, sofern der schriftliche Leistungsumfang einen Dritten nicht ausdrücklich als unmittelbar vom Kunden beauftragten Vertragspartner benennt.

BRCN Studio kann ein Teammitglied durch eine Person mit angemessen vergleichbarer Qualifikation ersetzen und für den normalen Geschäftsbetrieb sichere Dienstleister einsetzen. Wesentliche Unterbeauftragungen oder Spezialistenkosten außerhalb der vereinbarten Vergütung bedürfen der Zustimmung des Kunden.

8. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

Vertrauliche Informationen

Jede Partei verpflichtet sich, nicht öffentliche geschäftliche, technische und operative Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und ausschließlich für die Durchführung des Mandats zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind, bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von einem Dritten bezogen wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen sind zulässig; soweit rechtlich möglich, wird die andere Partei vorab informiert.

Vorhandene Methoden und Materialien des Kunden

Jede Partei behält sämtliche Rechte an Materialien, Daten, Marken, Methoden, Vorlagen, Know-how und geistigem Eigentum, das sie bereits vor dem Mandat besaß oder unabhängig davon entwickelt hat. Der Kunde räumt BRCN Studio die für die Durchführung des Mandats erforderlichen beschränkten Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein.

Ergebnisse des Mandats

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, die finalen Arbeitsergebnisse intern für sein Unternehmen zu verwenden. BRCN Studio behält seine wiederverwendbaren Frameworks, Methoden, allgemeines Know-how und nicht kundenspezifische Bestandteile. Eine weitergehende Übertragung, ein Veröffentlichungsrecht, die Übertragung zugrunde liegender Systeme oder ein vollständiges Build–Operate–Transfer-Paket muss ausdrücklich im schriftlichen Leistungsumfang vereinbart werden.

Build–Operate–Transfer

Ein Übergabemandat muss festlegen, welche kundenspezifischen Account-Daten, CRM-Exporte, Playbooks, Zugriffsrechte, Dokumentationen und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Übergabe bereitgestellt werden und welche Zeitpunkte und Abnahmekriterien gelten. Kundeneigene Materialien und Daten verbleiben beim Kunden. Die Übertragung von Personen, Drittanbieter-Lizenzen, Verträgen oder Geschäftsbeziehungen hängt vom anwendbaren Recht und gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungen Dritter ab und erfolgt nicht automatisch.

9. Datenschutz

Jede Partei erfüllt die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der personenbezogenen Daten, für die sie verantwortlich ist. Soweit BRCN Studio personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Website und vorvertraglichen Kontakten wird in der Datenschutzerklärung beschrieben. Der Kunde muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten von Interessenten, Kunden, Mitarbeitern oder Partnern, die BRCN Studio zur Verfügung gestellt werden, rechtmäßig erhoben wurden und für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.

10. Aussetzung und Beendigung

Mandatsspezifische Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten, Stornierungsgebühren und Übergabepflichten werden im schriftlichen Leistungsumfang festgelegt. Jede Partei kann das Mandat bei einer wesentlichen Vertragsverletzung kündigen, wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Frist – regelmäßig 14 Tage – behoben wird, sofern die Schwere der Vertragsverletzung nicht eine sofortige Beendigung rechtfertigt.

BRCN Studio kann Leistungen bei Zahlungsverzug, rechtswidrigen Weisungen, wesentlichen Sicherheitsrisiken, missbräuchlichem Verhalten oder dauerhaft fehlender Bereitstellung wesentlicher Informationen oder Mitwirkung aussetzen. Bei Beendigung des Mandats hat der Kunde die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, genehmigte Auslagen und unvermeidbare Verpflichtungen zu begleichen. Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Zahlung, geistigem Eigentum, Haftung und sonstige Regelungen, die ihrem Zweck nach fortgelten sollen, bleiben auch nach Vertragsende bestehen.

11. Haftung und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs

Keine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus, soweit ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist. Dies gilt insbesondere für Haftung aufgrund vorsätzlichen Handelns oder grober Fahrlässigkeit. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften und sofern im schriftlichen Leistungsumfang nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamthaftung von BRCN Studio aus einem Mandat auf die Vergütung begrenzt, die im Rahmen des betroffenen Leistungsumfangs während der sechs Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt wurde oder zu zahlen war. Bei einem kürzeren Festpreisprojekt entspricht die Haftungsobergrenze der gesamten Projektvergütung.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet BRCN Studio nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, entgangene Geschäftschancen, Verlust von Geschäftswert oder Schäden, die auf Entscheidungen des Kunden, unrichtige Informationen des Kunden, Plattformen Dritter, Marktbedingungen oder Entscheidungen von Kunden und Partnern zurückzuführen sind.

Keine Partei haftet für Verzögerungen, die auf Ereignissen beruhen, die vernünftigerweise außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, sofern sie die andere Partei unverzüglich informiert und angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen ergreift. Bereits fällige Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

12. Anwendbares Recht, allgemeine Bestimmungen und Kontakt

Diese Geschäftsbedingungen und jeder schriftliche Leistungsumfang unterliegen estnischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Streitigkeiten, die nicht im guten Glauben außergerichtlich gelöst werden können, werden den zuständigen Gerichten am eingetragenen Sitz der BRCN Group OÜ vorgelegt, sofern zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Keine Partei darf ein Mandat ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, außer im Rahmen einer tatsächlichen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung oder der Übertragung im Wesentlichen des gesamten relevanten Geschäftsbetriebs, soweit berechtigte Interessen der anderen Partei gewahrt bleiben.

Änderungen dieser auf der Website veröffentlichten Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Zukunft. Für ein bestehendes Mandat ist die Fassung maßgeblich, die in den jeweiligen schriftlichen Leistungsumfang einbezogen wurde, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

Fragen können an hello@brcn.studio gerichtet werden. Die BRCN Group OÜ ist unter Tartu mnt 67/1-13b, 10115 Tallinn, Estland, mit dem Registercode 17485929 eingetragen.

Diese Geschäftsbedingungen sind zusammen mit dem jeweils angenommenen schriftlichen Leistungsumfang zu lesen. Bitte bewahren Sie eine Kopie der Fassung auf, die Bestandteil Ihrer Vereinbarung ist.